Compliance ist ein Must.

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Kartellrecht

Geldwäsche

Betrug und Untreue

Interessenkonflikt

Antikorruption

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Compliance für Ihre Mitarbeiter einfach gemacht: Verwenden Sie unsere vorgefertigten Compliance-Videos!

Video-Kommunikation ist der Schlüssel zum Thema Compliance. Vermeiden Sie hohe Produktionskosten und nutzen Sie unsere bereits erstellten Compliance-Videos, einfach mit Ihrem Branding versehen. Wir bieten fertige Videos zu den folgenden Compliance-Themen:

Unsere Compliance Videos

Kartellrecht

Geldwäsche

Betrug und Untreue

Interessenkonflikt

Antikorruption

Brauchen Sie ein Compliance Video? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.

Vorproduzierte Compliance-Videos mit Ihrem Logo - ab 250€ pro Video.

Verfügbar in deutscher und englischer Sprache. 
Die englische Version gibt es jeweils mit den Untertiteln in

  • Portugiesisch
  • Ungarisch
  • Chinesisch
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Sie können diese Videos direkt mit Ihrem Branding bekommen und bezahlen für die zeitlich beschränkte Lizenz einmalig 350 € pro Video für die eigene Nutzung bzw. die Nutzung innerhalb Ihres Firmenverbundes. 

Preis pro Video

Bei Abnahme von einem Video
350
  • Eigenes Logo
  • Lizenzgebühr

Preis pro Video

Bei Abnahme von 3 Videos
300
  • Eigenes Logo
  • Lizenzgebühr

Preis pro Video

Bei Abnahme von 5 Videos
250
  • Eigenes Logo
  • Lizenzgebühr
Änderungswünsche im Bild kalkulieren wir gerne individuell nach Aufwand.

Wenn Sie einen neuen Sprecher mit leicht geändertem Sprechertext unter die Videos legen wollen, dann kostet Sie das pro Video 250 € extra. Mit neuem Sprecher kosten die Videos dann:

Preis pro Video

inkl. neuem Sprecher
bei Abnahme von einem Video
600
  • Eigenes Logo
  • Lizenzgebühr
  • Eigener Sprecher

Preis pro Video

inkl. neuem Sprecher
bei Abnahme von drei Videos
550
  • Eigenes Logo
  • Lizenzgebühr
  • Eigener Sprecher

Preis pro Video

inkl. neuem Sprecher
bei Abnahme von fünf Videos
500
  • Eigenes Logo
  • Lizenzgebühr
  • Eigener Sprecher
Änderungswünsche im Bild kalkulieren wir gerne individuell nach Aufwand.

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Achtung! Compliance!
Warum kleine und mittlere Unternehmen Ihre Existenz gefährden, wenn Sie das Thema ignorieren.
Schlagzeilen wie „Manager wegen Compliance Verstoß seines Mitarbeiters verurteilt“, „Bei Compliance-Verstoß droht Schadensersatz in Millionenhöhe“ oder „Millionenstrafe nach Bestechungsversuch“ gehören mehr und mehr zum Alltag. Geschäftsführer haften auch bei Verstößen Ihrer Mitarbeiter, falls Sie das Thema Compliance nicht nachweislich und nachhaltig vorher bespielt haben. Das kann auch einen lauteren Mittelständler schnell die gesamte Reputation bis hin zur Existenz kosten.

5 Tipps zum Thema Compliance, die aus einem Langweiler- ein Gewinnerthema machen.

1. Sie können das Thema nicht mehr ignorieren. Also machen Sie es zu einem Wettbewerbsvorteil.
2. Erschlagen Sie Ihre Mitarbeiter nicht mit langen Elaboraten. Fassen Sie sich kurz.
3. Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte und ein Video mehr als tausend Bilder.
4. Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Nutzen Sie
bestehende Inhalte.
5. Nicht predigen. Vorleben!

Sie können das Thema nicht mehr ignorieren. Also machen Sie es zu einem Wettbewerbsvorteil.

Compliance kommt aus dem Englischen und heißt „Einhaltung“ , „Befolgung“. Es gibt Compliance auf vielen Gebieten u.a. in den Bereichen, Recht, Medizin und Wirtschaft. Es steht für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien sowie freiwilligen Kodizes durch Unternehmen.
Die Zeiten, in denen man in der Wirtschaft auch als kleines oder mittelständisches Unternehmen Probleme mit einem Koffer voller Bargeld schnell und geräuschlos lösen konnte, sind heute lange vorbei. Ein schnell wachsendes und immer detaillierteres Netz an gesetzlichen Vorgaben hilft dabei unethisches Verhalten und unfaire Markttechniken zu verhindern. Wobei die Regelungen teilweise mit recht drastischen bis hin zu drakonischen Strafen bis hin zu längeren Gefängnisaufenthalten sanktioniert sind. Und weil das Netz immer feinmaschiger wird, kann man sich auch als unbescholtener Mittelständler schnell darin verfangen, wenn man nicht aufpasst.

Denn Compliance umfasst immer neue Bereiche. Hier mal ein paar Beispiele: 
• Korruption
• Betrug
• Interessenskonflikte

• Bestechung und Geschenke
• Geldwäsche
• Insiderhandel 
• Kartellvergehen
• Umweltschutz
• Qualitätsmanagement
• Energiemanagement
• Produkthaftung
• Arbeitssicherheit
• DATENSCHUTZ
• Diskriminierung
• Sexuelle Belästigung
• u.v.m.

Was früher gang und gäbe war wie die Einladung zum Essen oder zum Fußballspiel ist heute hochproblematisch und wird schnell zum Bestechungsversuch. Oder eine Nachfrage auf informellem Weg bei einem Bekannten kann eine ganze Ausschreibung ungültig machen. Und was den Datenschutz angeht, erleben wir ja alle, wie dünn das Eis ist, auf dem wir gehen und stehen.

Kein Wunder also, dass es immer wichtiger wird, seinen Geschäftspartnern die eigene Regeltreue nachzuweisen. Und dafür zu sorgen, dass alle  Mitarbeiter im Unternehmen die Regeln kennen und sie befolgen. Der Gesetzgeber erwartet  ebenfalls auch von kleinen und mittleren Unternehmen, dass sie ihre Mitarbeiter entsprechend schulen. Was früher eher ein „nice-to-have“ war ist heute ein „must“! Sie sind sauber. Dokumentieren Sie das offensiv gegenüber Ihren Geschäftspartnern und nutzen Sie es als Wettbewerbsvorteil.

Erschlagen Sie Ihre Mitarbeiter nicht mit langen Elaboraten. Fassen Sie sich kurz.

Die meisten Compliance-Schulungen sind vor allem lang- und weilig. Um nicht zu sagen: langweilig. Sie dauern mehr als eine Stunde und die ZuhörerInnen werden im Frontalvortrag unter Mithilfe einer einschläfernden Stimme und einer nicht zu bezifferndes Zahl unlesbarer Powerpoint-Folien sanft eingeschläfert Der Effekt: Null. Oder noch schlimmer kontraproduktiv. Schon alleine bei der Erwähnung des Themas Compliance zeigt sich Reaktanz-Verhalten. Der Verstand wird abgeschaltet und die Ohren stellen auf Durchzug. Keine gute Übung, um Compliance im eigenen Haus zu implementieren. Also weg mit den ewig langen Schulungsunterlagen. Sie brauchen etwas anderes.

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte und ein Video mehr als tausend Bilder.

Viele Mitarbeiter ermüdet man mit langen Texten nur. Kaum jemand möchte komplexe Texte noch lesen. Es strengt das Gehirn hundertmal mehr an als ein Bild zu verarbeiten. Deshalb sind Bilder extrem wirksam. Noch effizienter sind bewegte Bilder, die kleine Geschichten erzählen. Also Videos. Speziell Erklärvideos. Sie sind die beste Form, Inhalte an Ihre Mitarbeiter zu vermitteln. Um die Mitarbeiter nicht zu überfordern, sollte man sich pro Video auf einen Sachverhalt konzentrieren und das Video nicht länger als 5 Minuten werden lassen. Die Reduktion auf 5-Minuten gut verdauliche Lerninhalte, die man selber auch noch mal anhand des Videos repitieren kann, erhöht den  Lernerfolg um ein Vielfaches. Und tun sich selbst und Ihren MitarbeiterInnen einen Gefallen: Quatschen das Video nicht zu. Lassen Sie es wirken.

Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Nutzen Sie bestehende Inhalte.

Nun kann es ziemlich aufwendig werden, ein gutes Compliance-Video zu produzieren. Sie brauchen eine Idee, ausgefeilte Texte, Zeichnungen oder gar Realfilm und müssen das Ganze auch noch schneiden, vertonen und mit Titeln versehen. Da kommen schon mal schnell einige tausend Euro zusammen. Viel Geld für einen Mittelständler, der sich eigentlich auf sein Geschäft konzentrieren muss.

Zum Glück können Sie heute auf Foto- und Filmdatenbanken zurückgreifen, wo Sie fertige Elemente bekommen können. Das sind zum Beispiel kostenlose Datenbanken wie: Unsplash, Pexels oder Pixabay, Oder kostengünstige Alternativen wie envato-elements, iStock oder Adobe Stock, wo man Bilder, Grafiken und Videoschnipsel für kleines Geld einkaufen kann.
Aber auch das ist tückisch: Die verschiedenen Elemente haben alle eine unterschiedliche Machart. Wenn man Pech hat, bekommt also nur ein sehr eigenwillig wirkenden Flickenteppich anstelle ein konsistenten Videos. Abgesehen davon, dass man immer auch noch ein Videographer braucht, der sein Handwerk versteht.

Viel komfortabler und günstiger ist dafür die Nutzung vorgefertiger Compliance-Film, die Sie dann mit Ihrem eigenen Logo versehen können. Filme zu den fünf wichtigsten Themen finden Sie bei uns. Schneller und günstiger geht es kaum.

Nicht predigen. Vorleben!

Compliance kann man nicht nur von oben predigen. Man muss sie vorleben. Eine Geschäftsführung, die Ihren MitarbeiterInnen in stundenlangen Predigten Compliance bebringen will, sich selber aber nicht an die eigenen Regeln hält, wird keinen Erfolg haben. Compliance muss einem Top-Management in Fleisch und Blut übergehen. Ausreißer sind nicht gestattet. Und ein bisschen anständig geht genauso wenig wie ein bisschen schwanger! 

Ja, ich habe interesse an Compliance-Videos

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
lawinenstift GmbH
Franklinstraße 27
10587 Berlin

Vertreten durch:
lawinenstift GmbH: vertreten durch der Geschäftsführer Stefan Litwin

Kontakt:
Telefon: 0171 143 16 01
Telefax: 030 31 98 45-100
E-Mail: info@lawinenstift.com

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Registernummer: 115217 B

Steuernr. und Umsatzsteuer:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE259047213

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Stefan Litwin

Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

– Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
– Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
– Sicherheitsmaßnahmen.
– Reichweitenmessung/Marketing

Verwendete Begrifflichkeiten

„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen

Nach Maßgabe des Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen die Rechtsgrundlagen unserer Datenverarbeitungen mit. Sofern die Rechtsgrundlage in der Datenschutzerklärung nicht genannt wird, gilt Folgendes: Die Rechtsgrundlage für die Einholung von Einwilligungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 7 DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer Leistungen und Durchführung vertraglicher Maßnahmen sowie Beantwortung von Anfragen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

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Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

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Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

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Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Agenturdienstleistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer vertraglichen Leistungen zu denen konzeptionelle und strategische Beratung, Kampagnenplanung, Software- und Designentwicklung/-beratung oder Pflege, Umsetzung von Kampagnen und Prozessen/ Handling, Serveradministration, Datenanalyse/ Beratungsleistungen und Schulungsleistungen gehören.

Hierbei verarbeiten wir Bestandsdaten (z.B., Kundenstammdaten, wie Namen oder Adressen), Kontaktdaten (z.B., E-Mail, Telefonnummern), Inhaltsdaten (z.B., Texteingaben, Fotografien, Videos), Vertragsdaten (z.B., Vertragsgegenstand, Laufzeit), Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie), Nutzungs- und Metadaten (z.B. im Rahmen der Auswertung und Erfolgsmessung von Marketingmaßnahmen). Besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir grundsätzlich nicht, außer wenn diese Bestandteile einer beauftragten Verarbeitung sind. Zu den Betroffenen gehören unsere Kunden, Interessenten sowie deren Kunden, Nutzer, Websitebesucher oder Mitarbeiter sowie Dritte. Der Zweck der Verarbeitung besteht in der Erbringung von Vertragsleistungen, Abrechnung und unserem Kundenservice. Die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ergeben sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vertragliche Leistungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Analyse, Statistik, Optimierung, Sicherheitsmaßnahmen). Wir verarbeiten Daten, die zur Begründung und Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind und weisen auf die Erforderlichkeit ihrer Angabe hin. Eine Offenlegung an Externe erfolgt nur, wenn sie im Rahmen eines Auftrags erforderlich ist. Bei der Verarbeitung der uns im Rahmen eines Auftrags überlassenen Daten handeln wir entsprechend den Weisungen der Auftraggeber sowie der gesetzlichen Vorgaben einer Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO und verarbeiten die Daten zu keinen anderen, als den auftragsgemäßen Zwecken.

Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten. die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Fall der gesetzlichen Archivierungspflichten erfolgt die Löschung nach deren Ablauf (6 J, gem. § 257 Abs. 1 HGB, 10 J, gem. § 147 Abs. 1 AO). Im Fall von Daten, die uns gegenüber im Rahmen eines Auftrags durch den Auftraggeber offengelegt wurden, löschen wir die Daten entsprechend den Vorgaben des Auftrags, grundsätzlich nach Ende des Auftrags.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

Hosting

Die von uns in Anspruch genommenen Hosting-Leistungen dienen der Zurverfügungstellung der folgenden Leistungen: Infrastruktur- und Plattformdienstleistungen, Rechenkapazität, Speicherplatz und Datenbankdienste, Sicherheitsleistungen sowie technische Wartungsleistungen, die wir zum Zwecke des Betriebs dieses Onlineangebotes einsetzen.

Hierbei verarbeiten wir, bzw. unser Hostinganbieter Bestandsdaten, Kontaktdaten, Inhaltsdaten, Vertragsdaten, Nutzungsdaten, Meta- und Kommunikationsdaten von Kunden, Interessenten und Besuchern dieses Onlineangebotes auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effizienten und sicheren Zurverfügungstellung dieses Onlineangebotes gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i.V.m. Art. 28 DSGVO (Abschluss Auftragsverarbeitungsvertrag).

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke